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Thema: Fahrradfahrer beschädigt Auto...  (Gelesen 1063 mal)
Leotau
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« am: Mai 19, 2012, 07:08:29 »

Guten Morgen,

gestern hatte ich wieder mal ein Glück, und zwar die Berliner mögen es vielleicht kennen und zwar fuhr ich auf der Karl-Marx-Straße ganz normal mit meinem Megane. Ich blieb kurz in der rechten Spur stehen und wollte, aufgrund eines vor mir stehenden Fahrzeugs die Spur wechseln. Ich schaute und es ergab sich keine Lücke, plötzlich kam ein Radfahrer mittig zwischen meinem und dem anderen Fahrzeug durch.
Leider passte die Dame nicht ganz durch und blieb mit ihrem Lenker bzw. der Bremse am Lenker an meiner Hintertür Fahrerseite hängen. Ich also Fenster runter, erstmal Halt gerufen, die Dame schaute und fuhr weiter. Ich Handbremse gezogen, Warnblinklicht an und ca. 200m der Dame hinterher (zum Glück ein geübter Läufer Tongue). Ich hielt sie dann an und wie durch Zufall war auch gleich Polizei in Reichweite und die Herren, Freund und Helfer...., kamen dann genügsam rüber und wohnten dem Treiben bei. Nach Schilderung von mir wurde dann im Endeffekt festgestellt, sind ja nur paar Kratzer.  dontknow
Als ich dann nochmal verdeutlichste, dass die paar Kratzer auch nen Schaden von mehreren 100 Euro sein werden, fragte man mich ob sie dann ein Unfallbericht schreiben müssen/sollen. Wie auch immer, habs natürlich bejaht.

Die junge Dame hatte natürlich kein Ausweis bei, weiterhin ist sie lt. Aussage nur zu Besuch in Berlin, wohnt eigentlich mal da mal hier und kommt eigentlich aus Frankreich, sicherlich mit Rad...
Die beiden Polizisten versicherten mir aber, dass sie zu der Dame nach "Hause" fahren und die Personalien feststellen.
Weiterhin meinte sie dann das sie das gar nicht war, und gar nicht weiß was ich jetzt von ihr will...

Jetzt ist die große Frage, was kann man machen, was denkt ihr? Gutachten? Versuchen einzuklagen, wer hat da Erfahrung? Rechtschutz besteht nicht...

Lg

Sascha
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deguezli
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« Antworten #1 am: Mai 19, 2012, 15:55:12 »

Sind ja super Polizisten..

Hast du Zeugen für den Zusammenstoß? Das würde das Ganze denke ich einfacher machen.. Steht denn in dem Unfallbericht, dass sie mit deinem Fahrzeug zusammengestoßen ist?

Was ich auf jeden Fall machen würde: Anzeige auf (versuchte) Fahrerflucht stellen, sie wollte sich ja eindeutig vom Unfallort entfernen..
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Leotau
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« Antworten #2 am: Mai 20, 2012, 07:07:18 »

Huhu,

also Zeugen lediglich meine Beifahrerin, aber die hat es ja mitbekommen. Unfallbericht habe ich noch nicht, wird ja noch geschrieben.

Anzeige stellen, gute Idee, wie läuft das eigentlich ab? Einfach bei der Polizei?
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Meg Coach
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« Antworten #3 am: Mai 20, 2012, 10:33:21 »

Jupp. Einfach auf die Polizeiwache gehen und sagen du willst jemanden wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort anzeigen.

Den Rest sollte dann die Staatsanwaltschaft übernehmen, da das eine Straftat ist. Du würdest ebenso wie deine Beifahrerin als Zeuge auftreten!

Bei dem Rest kann ich dir leider auch nicht viel sagen. Wenn du keine Rechtsschutz hast würde ich erstmal gucken, wie der Schaden am biliigsten zu beheben wäre. Denn ein Gutachten hilft dir auch nur dann, wenn du vor Gericht ziehst und wenn du keine Rechtsschutz hast, dann kann das auch sehr schnell nach hinten losgehen.
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« Antworten #4 am: Mai 20, 2012, 13:34:57 »

Also die einzige Zeugin wird deine Freundinn sein. Sie sollte bestätigen, dass Sie das Kratzen gehört hat und vor schreck nach hinten geschaut hat und dann gesehen hat, dass die Dame vorbei gefahren ist. Ja nicht sagen gesehen (vom beifahrersitz gesehen) sonst haben dich alle sehr lieb Grin

Du solltest im zweifel argumentieren, dass du ja nicht ohne Grund/ willkürlich aussteigst um leute zu verfolgen. Dann kann man das ganze auch an der Höhe Festmachen. Hätten die Polizisten gleich machen müssen. Höhe vom Lenker und die des Kratzers verlgeichen. Denn sie kann ja keinen großen winkel gehabt haben, dass ein enormer Höhenunterschied da ist.

Gutachten ohne Rechtsschutz wird die höhe des Schadens übersteigen. ( wie tief ist denn der Kratzer?)  Die Sache mit der Fahrerflucht...
Anzeige auf Fahrerflucht kann man erst nach feststellung einer Tat/Schadens stellen.

Dass das an die Staatsanwaltschaft geht, muss nicht sein. Ich kenne es so, dass die Polizei dann sagt (je nach Schaden) ob sich die Parteien nicht lieber so einigen, da die Bearbeitung beim Staatsanwalt sich über Monate ziehen kann.

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Leotau
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« Antworten #5 am: Mai 20, 2012, 14:44:54 »

Denke ja mal wird dadrauf hinauslaufen, dass ich den Schaden bezahle.  Hoffe auf Smartrepair... Wenn wer was in Berlin kennt, dann meldet euch Smiley

Aber nochmal wenn ich Anzeige stelle, dann läuft das sicherlich seinen Weg oder? Schadensersatz ist ja wieder ne andere Sache.
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deguezli
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« Antworten #6 am: Mai 20, 2012, 15:58:58 »

Das schlimmste, was passieren kann, ist dass die Anzeige im Sande verläuft.. Versuchen würd ich's auf jeden Fall..
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« Antworten #7 am: Mai 20, 2012, 17:41:45 »

Der coachfanatic hat aber schon recht...du kannst nur jemanden wegen UNFALLflucht anzeigen, wenn es auch einen Unfall gab. (Und der als solcher deklariert wird...wenn die sagt es hätte keinen Unfall gegeben und Sie bekommt recht, wird das mit der Anzeige hinfällig....

Also warte erstmal den Unfallbericht ab bevor du dich da in was versteigst....
 
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« Antworten #8 am: Mai 20, 2012, 19:48:10 »

Also normal läuft das so ab.
Du hast ja gesagt, die Polizei hat sie begleitet. Also müssten Sie dir ja ne Kontaktkarte gegeben haben. So das heisst wenn die Dame begleitet wurde, wird das im Bericht stehen.  Dann gehst du zur Polzei und schilderst dein Anliegen nennst die beiden Polizisten, die müssten im Logbuch auch dann die Daten der Dame haben. Dann stellst du eine Anzeige auf Sachbeschädigung mit Unfallflucht.

Und dann siehst weiter. Ohne Daten keine Anzeige. Aber die werden das schon haben. 

Ein Bild vom Kratzer würd mich interessieren
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Leotau
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« Antworten #9 am: Mai 21, 2012, 04:39:51 »

Noch habe ich keine Daten, aber diese soll ich wohl bekommen über das Aktenzeichen...

Gruß



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« Antworten #10 am: Mai 22, 2012, 11:20:06 »

Welch garstige Ruchlosigkeit ist dies?
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Leotau
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« Antworten #11 am: Mai 23, 2012, 05:08:17 »

Huhu,

Mal ne kleine Zusammenfassung...
Also die vom Smartrepair wissen es auch nicht 100 pro, aber denken das sie dort die Kratzer rausbekommen. Kosten lediglich 20-30 Euro. Naja abwarten.

Zu der Sache mit dem unerlaubten entfernen vom Unfallort. Also ich hatte bei der Polizei nachgefragt und zwar da man sie ja geschnappt hat ist es kein unerlaubtes entfernen. Sie hätte ja noch Zeit gehabt den Unfall zu melden. Wenn wer was anderes weiß, gerne hier schreiben.

Gruß
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« Antworten #12 am: Mai 23, 2012, 06:44:18 »

Das ist ja, als wenn ich im Laden ne CD klauen würde, geschnappt werde und dann sage "Ja, aber sie haben mich ja geschnappt, die CD haben sie wieder, also habe ich nichts geklaut"...

Als wenn die jetzt direkt zur Polizei gefahren wäre, um den Unfall zu melden..

Zitat von: Wikipedia
In Deutschland kommt § 142 StGB zur Anwendung, der da lautet:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
« Letzte Änderung: Mai 23, 2012, 06:46:05 von deguezli » Gespeichert

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« Antworten #13 am: Mai 25, 2012, 18:45:28 »

Auszug §142 Stgb

"(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt."

Ich denke mal darauf wollten die Polizisten raus...Ich kann mir aber auch nicht Vorstellen, dass das so gedacht ist, dass wenn man von der Polizei erwischt wurde sich darauf berufen kann....

Alles in allem wird Sie sich im Zweifelsfall darauf berufen, dass Sie das nicht mitbekommen hat. Bei einem recht kleinen Schaden klappt das vll sogar.

Wenn der Schaden wirklich 20-30 Euro nicht übersteigt, würd' ich es einfach als Ärgernis verbuchen...Ich denke du lässt mehr Nerven, wenn du jetzt auf biegen und brechen der Dame an den Kragen willst. (was nicht heißen soll, dass Ihr Verhalten korrekt war)

Aber das musst ja letztenendes du wissen und entscheiden!

Viele Grüße,
Meg Coach
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