Noch ein Nachtrag zum Thema rechtlich nicht erlaubt.
Es gibt mindestens einen Fall in Deutschland bei dem ein Fahrer mit den Dayline-Scheinwerfern + dazugehöriges Schaltmodul (hab ich jetzt auch drin) aufgehalten wurde und die Polizei meinte 80€ + 1 Punkt.
Die ganze Sache ging vor Gericht und der Fahrer bekam Recht!!

Die haben ne Bestätigung vom Hersteller der Scheinwerfer bekommen und das schriftlich eingesendet und das Verfahren wurde eingestellt. Keine Strafe und nichts.
(Hab ich aus nem Seat-Forum)
Und in ner Email vom Scheinwerfer-Hersteller steht auch: "Hallo Oliver, die Schaltung ist völlig korrekt so, denn nur mit Standlicht allein darf man nicht fahren, daher muss die Rückleuchte mitleuchten

"
Sprich also mit der Schaltung vom Hersteller darf man die LED-Leisten im Scheinwerfer als "Tagfahrlicht" benutzen.

Die Schaltung (25€) könnte man sich aber auch selber bauen. Bei mir musste ich noch ne Diode einlöten, da ne Rückkopplung auf die Zündung vorhanden war und dann die Zündung nicht mehr ausgehen wollte, wenn das Abblendlicht (vor dem Abstellen des Motors) ein war.